Ermitteln Sie hier die entstehende Steuerschuld für Ihre Liegenschaft
Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) wurde zum 1. Jänner 2016 geändert. Der hier beschriebene Grundstückswert wird als neue Bemessungsgrundlage
(anstelle des 3-fachen Einheitswertes) herangezogen und kann auf drei unterschiedliche Arten ermittelt werden.
- Mit dem GrESt-Rechner wird der Grundstückswert nach dem Pauschalwertmodell gem. §2 der Grundstückswertverordnung (GrWV) berechnet.
- Parallel dazu wird die Steuerschuld anhand des vorgeschriebenen und geeigneten Immobilienpreisspiegels ermittelt und am Ende der Berechnung gegenübergestellt.
- Des Weiteren haben Sie den Vorteil des Vergleichs mit den realen, mittleren Preisen von bodenpreise.at. Dieser zeigt Ihnen ob die dritte Methode, das Sachverständigengutachten, des frei zu ermittelnden gemeinen Wertes für Sie relevant ist.
Es kann vorkommen, dass unterschiedliche Gebäudeteile wie z.B. ein Alt- und ein Neubau hinsichtlich des Alters bzw. der Gebäudeart abzugrenzen und zu bewerten sind. In solchen Fällen muss für jeden differenzierten Gebäudeteil eine eigene Berechnung vorgenommen werden. Dies gilt auch für Grundstücke deren Anteile in unterschiedlichen Katastralgemeinden liegen.
Alle mit markierte Bereiche sind verpflichtend auszufüllen.